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Mustervertrag für
neue CL-Systeme

Stand: April 1998



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Vertrag zwischen

dem Verein Kommunikation und Neue Medien e.V.

(Lizenzgeber)

und

........................................

(Lizenznehmer)



  1. Der Lizenzgeber stellt jedem Lizenznehmer den Datenbestand des Computernetzwerks Linksysteme (/CL-Netz) zur Online-Verbreitung zur Verfügung. Der Lizenznehmer betreibt damit ein /CL-Vertragssystem und bietet die /CL-Brettstruktur online und offline (zur Nutzung per Offline-Reader / Point) vollständig oder in einem vom Lizenzgeber zu bestimmenden Umfang den angemeldeten Teilnehmern an. Er darf sie außerdem an andere /CL-Vertragssysteme weitergeben. Die Lizenz ist nicht übertragbar an z. B. Unterlizenznehmer. Alle über die Online-Anbietung hinausgehenden Verwertungsrechte in schriftlicher oder elektronischer Form liegen beim Lizenzgeber und bei dem/der Autor/in der jeweiligen Nachricht. Eine vollständige oder auszugsweise Verwertung des /CL-Datenbestands bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers und des Autors bzw. der Autorin. Die Lizenzgebühren werden schriftlich vereinbart.

  2. Der Lizenzgeber haftet nicht für Verstöße des Lizenznehmers gegen geltende gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der gültigen Gesetze und Verordnungen. Verstößt der Lizenznehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich dagegen, ist der Lizenzgeber berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

  3. Das /CL-Vertragssystem trägt den Namen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . und ist mit den /CL-Brettern Teil des Computernetzwerks Linksysteme (/CL-Netz).

  4. Änderungen des Lizenznehmers an Brettstruktur (Hierarchie der /CL-Bretter), Datenbestand und sonstigen Einrichtungen des /CL-Bestands bedürfen der Zustimmung des Lizenzgebers. Über Änderungen, beispielsweise die Einrichtung, Streichung und Umstrukturierung von /CL-Brettern, bestimmt die Online-Gemeinschaft des /CL-Netzes (das sind alle TeilnehmerInnen der am /CL-Netz beteiligten LizenznehmerInnen), vertreten durch die /CL-Koordination. Die /CL-Koordination regelt Geschäftsbedingungen und Wahlverfahren in einer Geschäftsordnung. Jeder Lizenznehmer trägt den ihm entstehenden Aufwand. Die gültige Struktur wird durch die /CL-Koordination regelmäßig in einem geeigneten Brett im /CL-Netz veröffentlicht.

  5. Falls der Lizenzgeber dem Lizenznehmer Software kostenlos überläßt, behält der Lizenzgeber sämtliche Rechte daran.

  6. Als Usernamen für natürliche Personen werden Klartextnamen empfohlen, die sich aus demersten Buchstaben des Vornamens (alternativ: dem vollständigen Vornamen) und dem Nachnamenzusammensetzen. Die Paßwörter werden vom Lizenznehmer nur an angemeldete Teilnehmer oder Gruppen ausgehändigt. Für jede Gruppe und jede/n unter Pseudonymn schreibende/n Teilnehmer/in muß dem Lizenznehmer eine natürliche Person mit postalischer Anschrift als Betreuer bekannt sein. Die TeilnehmerInnen werden auf die für das /CL-Netz geltende /CL-Charta und die von der Online-Gemeinschaft selbst erstellten /CL-Regeln hingewiesen.

  7. Die Verantwortung im Sinne des Medienstaatsvertrags und der Landesmediengesetze sowie aller weiteren Gesetze für die Artikel, die vom Lizenznehmer oder den TeilnehmerInnen des Lizenznehmers eingespielt werden, liegt beim Lizenznehmer, sofern nicht eindeutig benannte Personen für einzelne redaktionelle Bereiche die Haftung übernehmen.

  8. Der Lizenzgeber bietet dem Lizenznehmer die Möglichkeit, gegen faires Entgelt an gemeinsamen Werbe- und PR-Maßnahmen sowie an weiteren Serviceleistungen wie z.B. der Vereinsrechtsschutz- und Vereinshaftpflichtversicherung teilzunehmen. Über die aktuellen Serviceangebote informiert der mehrmals jährlich erscheinende Rundbrief. Für Fragen zum /CL-Netz steht die Geschäftsstelle bereit.

  9. Die Betreiberorganisation oder ein Mitglied des Betreiberteams wird zusätzlich ordentliches zahlendes Mitglied von Kommunikation und Neue Medien e.V. Sollte eine Mitgliedschaft nicht möglich oder erwünscht sein, wird anstelle des Mitgliedsbeitrags ein jährlicher Lizenzbetrager hoben. Die Höhe des Lizenzbetrags wird schriftlich vereinbart und entspricht mindestens der Höhe des Mitgliedsbeitrags.

  10. Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch beide Vertragspartner in Kraft. Es wird eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende, jeweils zum 31.3., 30.6., 30.9. oder 31.12. des Jahres vereinbart. Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit des gesamten Vertrags davon unberührt. Wenn der Lizenznehmer mutwillig gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag verstößt, kann die /CL-Koordination geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung des geordneten Betriebs ergreifen.



Der Lizenzgeber:
Kommunikation und Neue Medien e.V
Werner Moritz, 1. Vorsitzender



.........................
(Unterschrift)

.........................
(Ort, Datum)

Der Lizenznehmer:



.........................
(Name, Vorname)

.........................
(Ort, Datum)





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Dieses Dokument wurde von Dr. Gabriele Hooffacker erstellt. Die unveränderte Verbreitung dieses Dokumentes ist erlaubt; die Verwertung in elektronischer oder stofflicher Form sowie in Aufführung und Darbietung behalten sich die AutorInnen ausschließlich vor. Das Publikationsrecht des Freien Telekommunikations-Zentrums Hamburg e.V. bleibt unberührt. Jede Spiegelung, Kopie oder ähnliche Form der Nutzung bedarf einer Genehmigung durch den Verantwortlichen oder die Verantwortliche dieses Servers.


Letzte Überarbeitung: 31.03.1998.