Allgemeine Voraussetzungen
- Jeder zukünftige Sysop sollte vor Inbetriebnahme nicht nur das Handbuch zu seiner Mailboxsoftware gelesen haben. Notwendig ist auch eine persönliche Einführung durch einen erfahrenen Sysop in die Handhabung der Box und des Netzes, um falschen Vorstellungen über den den Arbeitsaufwand vorzubeugen.
- Vor dem Anschluß ans Z-Netz ist eine Anmeldegebühr von 65 DM zu zahlen.
- Der Sysop hat den Anweisungen der Koordination zu folgen.
Technische Voraussetzungen
- Eine Z-Netz-Box ist eine Box die alle Z-Netz-Bretter führt, oder von der Koordination duch besondere Umstände als solche ernannt wird.
- Eine Z-Netz-Box ist 24 Stunden online.
- Eine Z-Netz-Box bietet keine Raubkopien an.
- Ein System, das am Z-Netz teilnehmen möchte, muß eine nach interna tionalen Maßstäben gültige, eindeutige Domain haben. Internationale Connectivity der Domain ist nicht erforderlich.
- Die MSGID darf nur von Gates geändert werden und dort nur nach GateBau-Richtlinien.
- Es muß sich eine andere Z-Netz-Box bereiterklären die Bretter aus dem Z-Netz an die neue Z-Netz-Box und Nachrichten von dieser in das Z-Netz weiterzureichen. Diese Box muß bekannt gegeben werden.
- Einem Anwender einer Z-Netz-Box, der in einem Z-Netz Brett schreibt, muß auch privat geantwortet werden können. Ein Anwender, der eine Z-Netz-Nachricht liest, darf einem Autor auch privat antworten. Diese Möglichkeit darf, außer durch die Länge der Nachricht, technisch nicht eingeschränkt werden.
- Wahlrecht haben alle Z-Netz-Boxen.
- Die Teilnahme am Z-Netz kostet DM 5,- monatlich.
- Über Netcall3.8 konvertierende Gates werden nicht mehr angeschlossen, da die Wandelung über dieses Verfahren mit zu vielen Problemen behaftet ist. Bis zum 01.01.1995 müssen alle Netcall3.8-basierten Gates zu anderen Netzen ihren Betrieb auf ZConnect um- oder komplett einstellen.
- Mailboxsysteme, die nur das veraltete Netcall3.8-Verfahren beherrschen, werden nicht mehr im Z-Netz neu aufgenommen
- Vor diesem Datum angeschlossene Systeme bleiben davon unberührt.
Betreuerische Voraussetzungen
- Die Systembetreuung hat dafür Sorge zu tragen, daß durch ihr Verschulden anderen NetzteilnehmerInnen keine unnötigen Kosten entstehen, sei es durch technische Mängel an der Box, sei es durch anderen Zwecken dienende Gerätschaften (Fax etc.).
- Der Systembetreiber verpflichtet sich, relevante Änderungen in seiner technischen Ausrüstung dem Netz bekannt zu machen. Dazu zählen insbesondere Veränderungen des Modems, der Software, der Telefonnummer und in der Systembetreuung.
- Das Versenden von persönlichen Nachrichten muß möglich sein.
- Sollte die Box ihren Betrieb aus technischen Gründen übergangsweise nicht aufrecht erhalten können, so muß die Systembetreuung das Netz darüber in Kenntnis setzen. Soll der Betrieb ganz eingestellt werden, ist die Koordination davon zu unterrichten.
- Die Systembetreuung hat die datenschutzrechtlichen Vorschriften und das Fernmeldegeheimnis zu beachten.
- Die Systembetreuung hat die Telefonnummer einer kompetenten Ansprechperson den anderen Netzteilnehmern mitzuteilen.
- Sie hat dafür zu sorgen, daß jede am Z-Netz teilnehmende Box und jedes Gate adressierbar ist.
- Die Systembetreuung muß den Namen und die Anschrift neuer User in geeigneter Weise auf ihre Richtigkeit überprüfen. z.B.
- - Telefonrückruf
- - Zustellung des Paßwortes mit der Sackpost
- - perönlicher Kontakt (User besucht Sysop oder umgekehrt)
- - Einzug der Usergebuehren per Lastschrift
- Sie hat den Userteil der Netikette den Usern zur Verfuegung zu stellen.
- Eine Zensur findet nicht statt!
Wahlen
Wahlberechtigt sind alle Z-Netz-Nutzer eingetragener Z-Netz-Systeme, die in der Wahlnachricht ihren Realnamen mitschicken.
- Sie wählen jährlich die Koordination.
- Sie entscheiden
- mit einfacher Mehrheit über den Ein- und Austrag von Brettern,
- mit absoluter Mehrheit über die Änderungen der Netikette,
- mit absoluter Mehrheit über ein konstruktives Mißtrauensvotum zur Abwahl der Koordination.
(einfache Mehrheit = Mehrheit der abgegebenen Stimmen)
(absolute Mehrheit 50% der abgegebenen Stimmen)
- Die Sysops entscheiden grundsätzlich bei Fragen über technische Mindestanforderungen.
- Die Koordination führt Wahlen durch und fordert zum Ein- und Austrag von Brettern und Systemen auf.
- Die Koordination kann nach eigenem Ermessen zu einer Wahl aufrufen. Sie muß zur Wahl aufrufen, wenn ein konkreter Wahlvorschlag eingereicht und von mindestens 5% der Z-Netz-Boxen unterstützt wird.
- Wahlen mit einem Begehren, das einer bereits erfolgten Wahl entspricht, können frühestens nach 6 Monaten eingeleitet werden.
- Wahlen, die Entscheidungen aus einer erfolgten Wahl oder Entscheidungen der Koordination zu einer erfolgten Wahl, aussetzen wollen, können vor dem Ablauf von sechs Monaten nur durch eine einfache Mehrheit eingeleitet werden.
- Bei mehrfacher Stimmenabgabe (keine Dupes - nur unterschiedliche Stimmen) werden alle Stimmen des Systems ungültig.
- Das System, das die Wahl durchführt wird für die Dauer der Abstimmung das Brett /Z-Netz/Koordination/Wahlurne für Gäste lesbar.
- Die Koordination kann bei Bedarf zu einem eingeführten Brett zusätzliche Unterbretter ohne Wahl einrichten. (z.B. Magazine)
- Wählbar für Posten sind nur Personen, die mindestens 3 Tage vor dem offiziellen Wahlbeginn eine Wahlvorstellung gepostet haben, die folgende Inhalte haben muß:
- Einverständniserklärung
- Kurze Vorstellung der Person
- Eigene Aufgabenvorstellung
- Zu Brettwahlen wird erst dann aufgerufen, wenn der Infotext - dieses Brett - vorhanden ist. (Der Antragsteller ist aufgefordert mit seinem Vorschlag diesen Text zu liefern)
- Über die Beschlußfähigkeit von Z-Netz-Treffen wird jeweils vorher durch Netzwahl entschieden. Ebenso über das Recht auf Stimmübertragungen, die Einrichtung von Wahlservern...
Die Koordination
Sie kann Teile ihrer Aufgaben an weitere Personen deligieren. Die Verantwortung bleibt aber auf jeden Fall bei der gewählten Koordination.
Neue Systeme werden von der Koordination mindestens 2 mal im Monat als solche vorgestellt, wenn die Voraussetzungen (siehe "Allgemeine Voraussetzungen", "Technische Voraussetzungen" und "Betreuerische Voraussetzungen") erfüllt sind.
Einer Z-Netz-Box wird von der Koordination das Wahlrecht und der Status "Z-Netz-Box" entzogen, sobald sie nicht mehr den Voraussetzungen (siehe "Allgemeine Voraussetzungen", "Technische Voraussetzungen" und "Betreuerische Voraussetzungen") genügt. Dies wird als "Austrag" bezeichnet.
Die NutzerInnen
- Alle NutzerInnen sind für die von ihnen verfaßten Texte voll verantwortlich. Deshalb sollte das Paßwort vor dem Zugriff anderer geschützt werden.
- Beleidigungen, Verleumdungen, Diskriminierung von Minderheiten, sexistische, rassistische und volkverhetzende Texte, Aufrufe zu Straftaten sowie jeglicher Verstoß gegen geltendes Recht werden ebensowenig geduldet wie Reklame in öffentlichen Nachrichten.
- Die maximale Dateilänge in allen Brettern beträgt 64kB. Das Aufteilen von Binär-Dateien ist nicht erlaubt.
- Die maximale Dateilänge beim Versand von persönlichen Nachrichten über Netz beträgt 100 kB.
- Es wird empfohlen, persönliche Nachrichten von nicht mehr als 10kB (10240 Bytes) zu verschicken, da der Versand von persönlichen Mails in einigen Netzen (Transport) begrenzt ist.
Weitere Hinweise
- Betreffs aussagekräftig gestalten!
- Mails ohne Aussage sind zu vermeiden. Insbesondere mit Abspännen und Graphikverzierungen ist sehr sparsam umzugehen.
- Abspänne zitiert man nicht.
- Als Zeichensatz findet ausschließlich der druckbare Teil von ASCII (32 bis 126) Verwendung, zusätzlich dürfen noch die folgenden deutschen Sonderzeichen nach dem erweiteren IBM-Zeichensatz verwendet werden:
- sowie die Steuerzeichen:
- Nicht unnötig viel zitieren! Zitat und eigener Text sollten in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen.
- Zitate nicht aus dem Zusammenhang reißen!
- Zu jedem Zitat gehört eine Quelle!
- Persönliche Nachrichten dürfen ohne Genehmigung des Autors NICHT veröffentlicht werden!
- Unmutsäusserungen über das Fehlverhalten anderer haben in öffentlichen Bretter nichts zu suchen.
- Bei wiederholter Nichtbeachtung wird die Nutzerin/der Nutzer vom Sysop verwarnt. Wird diese Warnung ignoriert, hat der Sysop der Nutzerin/dem Nutzer den Netzzugang zu sperren. Tut der Sysop dies nicht und weigert er sich auch nach Aufforderung der Koordination, so fordert diese zum Austrag des Systems auf.




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Letzte Überarbeitung: 31.03.1998.