SelbstverpflichtungUnsere Garantie für die Vertraulichkeit der uns anvertrauten Daten. |
Nach § 5 Satz 2 BDSG sind alle MitarbeiterInnen, die mit den personenbezogenen Daten der NutzerInnen umgehen, auf das Datengeheimnis und den Datenschutz zu verpflichten. Hier dokumentieren wir die Selbstverpflichtungserklärung, wie sie alle Mitglieder des ftz)-Teams gegenüber dem Vereinsvorstand abgegeben haben. |
I.Ich, der Unterzeichnete / die Unterzeichnete, garantiere mit meiner Unterschrift,
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II.Insbesondere obliegen mir als Mitglied des Systembetreuungsteams die folgenden Handlungs- und Verhaltenspflichten.
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III.Ich werde darauf achten, daß auch die anderen Mitglieder des Betreuungsteams ihre Verpflichtungen einhalten. |
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IV.Ich weiß, daß mir der Zugriff auf das System bei einer schwerwiegenden Verletzung dieser Verpflichtungen gesperrt werden kann, weil dies in der Regel eine vertrags- oder rechtswidrige Nutzung der persönlichen Zugangsberechtigung zum System darstellt. |
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V.
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Diese Erklärung gebe ich freiwillig und ohne hier nicht niedergelegte Vorbehalte oder Zusätze ab. Ich bin im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte und unterliege nicht der Betreuung. Heute bin ich .................. Jahre alt. |
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Joachim
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