Vorherige SeiteZum InhaltsverzeichnisFolgeseite

FTZ-Comlink animiert

Selbstverpflichtung

Unsere Garantie für die Vertraulichkeit der uns anvertrauten Daten.


Nach § 5 Satz 2 BDSG sind alle MitarbeiterInnen, die mit den personenbezogenen Daten der NutzerInnen umgehen, auf das Datengeheimnis und den Datenschutz zu verpflichten. Hier dokumentieren wir die Selbstverpflichtungserklärung, wie sie alle Mitglieder des ftz)-Teams gegenüber dem Vereinsvorstand abgegeben haben.

I.

Ich, der Unterzeichnete / die Unterzeichnete, garantiere mit meiner Unterschrift,

  1. daß ich die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes, des Landesdatenschutzgesetzes Hamburg, der Straf- und Strafprozeßgesetze, in ihren Grundzügen kenne und sie befolgen werde,

  2. daß ich die Allgemeinen Benutzungsbedingungen des Freien Telekommunikations-Zentrums Hamburg e.V. in ihrer geltenden Fassung sowie den verwendeten Muster-Nutzungsvertrag, aus denen sich die Zweckbestimmung ergibt, in deren Rahmen die Erfassung und Speicherung persönlicher Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der EDV-Systeme des Freien Telekommunikations-Zentrums Hamburg e.V. stattfindet, kenne und beachten werde.


II.

Insbesondere obliegen mir als Mitglied des Systembetreuungsteams die folgenden Handlungs- und Verhaltenspflichten.

  1. Persönliche Daten, vgl. §§ 28, 31 BDSG

    Ein persönliches Datum ist jede Information über einen Menschen, vom Lebensalter über die Telefonnummer bis zu technischen Daten über sein Kommunikationsverhalten. Ich weiß, daß ich an diese Informationen nur im Rahmen einer vertraglichen Zweckbestimmung herangekommen bin, die sich aus den derzeit geltenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen des Mailboxsystems und dem konkreten Nutzungsvertrag ergibt.

    Ich garantiere,

    1. daß ich solche Informationen niemandem zur Kenntnis bringen werde, sofern dies im Rahmen der Zweckbestimmung nicht erforderlich und/oder zu befürchten ist, daß dadurch schutzwürdige Interessen der Person benachteiligt oder beeinträchtigt werden,

    2. daß ich dem Betroffenen jederzeit Auskunft erteilen werde, welche Informationen zu seiner Person im System gespeichert sind,

    3. daß ich solche Informationen löschen oder anonymisieren werde, sofern ihre Zuordnung zum Betroffenen im Rahmen der vertraglichen Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich ist,

    4. daß ich solche Informationen weder treuwidrig noch unrechtmäßig erfassen werde, und daß ich treuwidrig oder unrechtmäßig erfaßte Informationen nicht speichern oder nutzen werde.

  2. Verbindungsdaten, vgl. §§ 28, 30 analog, 31 BDSG

    Verbindungsdaten sind technisch geprägte Informationen über die Nutzungszeiten und den Nutzungsumfang, die vom Login eines Users oder eines Systems bis zum Logoff anfallen. Diese Daten können über die Schlüsseldaten User- und / oder Systemname einzelnen Personen zugeordnet werden.
    Bis zu ihrer Anonymisierung sehe ich sie als persönliche Informationen an und garantiere, sie wie in Punkt 1 aufgezählt zu behandeln.

  3. Aufklärungspflicht
    Ich habe als Mitglied des Systembetreuungsteams eine grundlegende Kenntnis von den technischen Vorgängen, die zur Speicherung und Übermittlung persönlicher Daten im Sinne der Punkte 1 und 2 führen.
    Ich verpflichte mich über das oben Genannte hinaus dazu,

    1. diese Kenntnis auf besondere Nachfrage durch den Betroffenen darzulegen,

    2. den Betroffenen auch ohne besondere Nachfrage auf möglichen Inhalt und Umfang seines "Datenschattens" hinzuweisen,

    3. ihm im Rahmen meiner eigenen Fachkompetenz Möglichkeiten aufzuzeigen, diesen "Datenschatten" so klein wie möglich zu halten,

    4. den Betroffenen so umfassend wie mir möglich über die Möglichkeiten zu beraten, wie er Zugriffe Dritter auf seine Kommunikationsdaten und Kommunikationsinhalte ausschließen oder gering halten kann.

  4. Besonderer Schutz anonymisierter Teilnehmer

    Ich weiß, daß es in unseren Systemen Teilnehmer gibt, deren persönliche Daten einen erhöhten Schutz genießen. Dies geschieht in der Weise, daß ihr technischer Name keinen Rückschluß auf die verwendende Person zuläßt.

    Ich verpflichte mich über das Vorangegangene hinaus dazu,

    1. die Zuordnung zu der verwendenden Person Dritten nicht zu ermöglichen,

    2. Informationen über die Zuordnung zu der verwendenden Person nur dann zu suchen, wenn dies durch überwiegende Interessen des Systems gerechtfertigt wird und Persönlichkeitsrechte der verwendenden Person nicht gefährdet erscheinen; ich werde mich bemühen, vor der Erlangung dieser Informationen einen entsprechenden Mehrheitsbeschluß unter den Systembetreuern herbeizuführen,

    3. in Kauf zu nehmen, daß mir bis zur Vorlage einer richterlichen Verfügung zur zwangsweisen Offenlegung dieser Zuordnung oder der persönlichen Daten des anonymisierten Teilnehmers Bußgeld angedroht wird, das ich aus rechtlichen Gründen nicht auf das Freie Telekommunikations-Zentrum Hamburg e.V. abwälzen kann,

    4. aus dem Systembetreuungsteam sofort auszuscheiden, sobald mir ein solches Bußgeld angedroht worden ist mit der Folge, daß ich nicht nachträglich noch Informationen erlangen kann, die eine Zuordnung eines anonymisierten Teilnehmers zu dem von ihm verwendeten technischen Namen ermöglichen oder Bestandteil der Daten des anonymisierten Teilnehmers und/oder des von ihm verwendeten technischen Namens sind.


III.

Ich werde darauf achten, daß auch die anderen Mitglieder des Betreuungsteams ihre Verpflichtungen einhalten.


IV.

Ich weiß, daß mir der Zugriff auf das System bei einer schwerwiegenden Verletzung dieser Verpflichtungen gesperrt werden kann, weil dies in der Regel eine vertrags- oder rechtswidrige Nutzung der persönlichen Zugangsberechtigung zum System darstellt.


V.

  1. Abweichend von den allgemeinen Nutzungsbedingungen ist es mir nicht erlaubt, meine persönliche Zugangsberechtigung Dritten zur Verfügung zu stellen.

  2. Dieses Verbot gilt nicht, sofern ich vor der Freigabe meiner Nutzungsberechtigung an Dritte die Rechte meiner Zugangsberechtigung auf das allgemein übliche Maß heruntergesetzt, die Zustimmung eines anderen Mitglieds der Systembetreuung eingeholt und eine entsprechende elektronische Mitteilung den übrigen Mitgliedern der Systembetreuung zur Kenntnis gebracht habe.

  3. Ich soll vorzugsweise diesen Dritten als eigenständigen Nutzer / als eigenständige Nutzerin im System eintragen, um jedes Risiko bei der Weitergabe meiner Nutzungsberechtigung auszuschließen.
Freies Telekommunikations-Zentrum Hamburg e.V.
Klaus-Groth-Straße 84
D 20535 Hamburg
Tel.: 040 / 251.78.160
Fax: 040 / 251.78.161
Mailbox analog (V.34):
040 / 251.78.162
Mailbox isdn (X.75):
040 / 251.78.166
Webserver (PPP, analog):
040 / 251.78.168

Diese Erklärung gebe ich freiwillig und ohne hier nicht niedergelegte Vorbehalte oder Zusätze ab. Ich bin im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte und unterliege nicht der Betreuung.

Heute bin ich .................. Jahre alt.


Vorherige SeiteZum InhaltsverzeichnisSeitenanfangFolgeseite


Ihre Hütte im globalen DorfDie redaktionelle Verantwortung für die im Verzeichnisbaum "/ftz" gelagerten Texte und Dateien liegt beim Vorstand des Freies Telekommunikations-Zentrum e.V., Klaus-Groth-Straße 84, 20535 Hamburg, vertreten durch Joachim Breu als persönlich Verantwortlichem im Sinne des TDG / MDStV. Vervielfältigungs- und Urheberrechte für die hier zugänglichen Texte und Dateien liegen - sofern nicht anders angegeben - ausschließlich bei den Autorinnen und Autoren, hilfsweise beim FTZ e.V. als Herausgeber.

Die gewerbliche Nutzung und private Vervielfältigung ist nach Maßgabe der deutschen und internationalen Urheberrechte und -vereinbarungen vorbehalten. Bitte holen Sie vor einer geplanten Nutzung die Zustimmung des Herausgebers ein. Unberechtigte Nutzungen werden straf- und zivilrechtlich verfolgt werden.


Diese Seite wurde von Joachim Breu erstellt. Die letzte Überarbeitung fand am 04.07.1999 statt.