Vorstandssitzung
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Die folgenden Änderungen wurden nach ausführlicher Diskussion in die Texte eingearbeitet und wie die Änderungen selbst einstimmig angenommen worden. Gegenüber dem bekanntgemachten Vorschlag ergaben sich globale Änderungen an den Texten wie folgt:
Die Nutzung der Mailbox ist nach Abkehr vom IN problemlos auch gewerblichen NutzerInnen erlaubt. Wo immer die gewerbliche Nutzung der Systeme von Vertrag, ANB oder Entgeltregelung ausgenommen war, ist diese Einschränkung aufzuheben.
Statt "Deutsche Bundespost - Telekom" wird nur noch vom "Telefonnetzbetreiber" gesprochen. Statt "Netz der Deutschen Bundespost - Telekom" heißt es jetzt einfacher "Telefonnetz". Der 1.1.1998 rückt näher.
Die Gebührenregelung wird außer Kraft gesetzt. Ihr Regelungsinhalt ist in die Neufassung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen eingearbeitet worden.
Das Wort "Gebühren" wird durch das Wort "Entgelte nach Nr. 5 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen" ersetzt. Die Sätze zwei und drei des zweiten Absatzes werden gestrichen.
Die Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Quartalsende wird wie folgt geändert:
"Teilnehmerin / Teilnehmer sowie der Betreiber können diese Nutzungsvereinbarung unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Bei kalenderjährlicher Zahlungsweise gilt abweichend hiervon eine Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Jahresende."
Der bisherige Satz 2 des dritten Absatzes wird gestrichen.
Die Datenschutzklausel wird wie folgt geändert:
"Der Betreiber speichert und verarbeitet personenbezogene
Daten der Teilnehmerin / des Teilnehmers zu Verwaltungs- und
Abrechnungszwecken elektronisch. Eine über diese
Zweckbestimmung hinausgehende Speicherung, Verarbeitung oder Nutzung
von Stamm- und Verbindungsdaten findet nicht statt.
Der
Betreiber steht dafür ein, daß seine MitarbeiterInnen die
einschlägigen Datenschutz-Bestimmungen in ihren geltenden
Fassungen kennen und beachten.
- Ich bin mit der so bestimmten
und beschränkten Speicherung und Verarbeitung meiner
personenbezogenen Daten einverstanden: ..... (Datum, Unterschrift)"
Begründung: Dies dient der Klarstellung. Nach der alten Fassung mußte sich das Verbot zweckfremder Datenverarbeitung aus den allgemeinen Datenschutzgesetzen ergeben. Das tut es zwar heute auch noch, aber so könnte es unseren VertragspartnerInnen klarer werden. Statistische Auswertungen anonymisierter Verbindungsdaten von nicht weniger als 10 Teilnehmerinnen / Teilnehmern können gleichwohl vorgenommen und veröffentlicht werden.
Nr. 1 Buchstabe b wird gestrichen.
Hinter Nr. 1 Buchstabe a werden als neuer Buchstabe b folgende Sätze 2, 3 und 4 ergänzt:
"Aktive Vereinsmitglieder dürfen die genannten Systeme nutzen, ohne zuvor einen Nutzungsvertrag abzuschließen. Sie gelten als Teilnehmerinnen / Teilnehmer im Sinne dieser Nutzungsbedingungen. Für die Nutzung der Systeme zu privaten Zwecken sind sie vom Nutzungsentgelt (unten Nr. 5) befreit. Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen sind im übrigen auf sie entsprechend anwendbar."
In Nr. 2 Buchstabe a wird folgender Satz 2 angefügt:
"Der Empfang und Versand persönlicher Mails ins In- und Ausland soll 100 KB im Einzelfall und 1 MB pro Monat nicht übersteigen."
In Nr. 2 Buchstabe c wird der auf "werden" folgende Passus ersatzlos gestrichen, das Komma vor dem Wort "insbesondere" wird zu einem Punkt.
Zwischen Buchstaben d. und e. wird folgender Absatz als Buchstabe e. eingefügt; der alte Buchstabe e. wird Buchstabe f., der alte Buchstabe f. wird Buchstabe g.:
"Der Betreiber ermöglicht der Teilnehmerin / dem Teilnehmer, eine im Internet frei abrufbare WWW-Seite (Homepage) einzurichten und zu unterhalten. Das Datenvolumen der Homepage soll 1 MB nicht übersteigen. Die Teilnehmerin / der Teilnehmehr hat ihr WWW-Angebot den Grundsätzen der einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechend zu gestalten. Bei diesem Dienst handelt es sich um ein zusätzliches Angebot im Sinne dieses Abschnitts."
An Nr. 4 Buchstabe b. wird folgender Satz 2 angefügt:
"Sie / Er hat insbesondere die Kennzeichnungspflichten aus dem Teledienstgesetz des Bundes und dem Mediendienstestaatsvertrag vom 28. Januar 1997 in der für Hamburg geltenden Fassung zu erfüllen und die Inhaltsvorschriften dieses Staatsvertrags bei der Gestaltung eigener redaktioneller Angebote zu beachten."
Die Überschrift von Nr. 5 wird in "Entgelte" geändert.
In Nr. 5 Buchstabe a) wird das Wort "Gebühren" durch das Wort "Entgelte" ersetzt. Die folgenden beiden Sätze werden gestrichen.
Hinter Nr. 5 Buchstabe a) werden folgende Sätze angefügt:
"Das Nutzungsentgelt besteht aus folgenden
Komponenten:
- Grundentgelt (obligatorisch)
- Beiträge
für geschlossene Benutzergruppen (für deren
NutzerInnen)
- Kostenentgelte für persönliche Mails
und Sonderleistungen
- Verwaltungskosten
Das monatliche
Grundentgelt umfaßt die Leistungen der Systeme nach Maßgabe
von Nr. 2 dieser Nutzungsbedingungen. Das Entgelt kann monatlich
per Lastschrift-Einzugsermächtigung oder gegen Rechnung
kalenderjährlich im Voraus entrichtet werden."
Nr. 5 Buchstabe b) wird Buchstabe d), Buchstabe c) wird Buchstabe e).
Hinter Nr. 5 Buchstabe a) wird folgender Abschnitt b) eingefügt:
"Das monatliche Grundentgelt beträgt
- 11,00 DM
im Sozialtarif (Personen mit Einkommen bis 1.000 DM / Monat)
-
15,00 DM im Normaltarif
- 40,00 DM für
Organisationen.
Diese Beträge sind Richtwerte. Sie können
durch individuelle Vereinbarungen, die in einer Sitzung des
Betreiberteams der Mailbox bestätigt worden sind, im
Ausnahmefall nach oben oder nach unten individuell angepaßt
werden. Für Anpassungen nach oben ist entscheidend, in welchem
Umfang Leistungen des Systems über die in Nr. 2 dieser
Nutzungsbedingungen bestimmten Grenzen hinaus in Anspruch genommen
werden. Für Anpassungen nach unten ist die wirtschaftliche
Situation der Nutzerin / des Nutzers entscheidend."
Hinter Nr. 5 Buchstabe b) - neue Fassung - wird folgender Abschnitt c) eingefügt.
"Entgelte für Sonderleistungen werden von der Teamsitzung des Betreibers nach Aufwand festgesetzt oder mit dem Leistungsempfänger vor Leistungserbringung individuell vereinbart."
In Nr. 6 Buchstabe a) wird Satz 1 durch folgende Sätze ersetzt:
"Die Teilnehmerin / Der Teilnehmer sowie der Betreiber können ihre Nutzungsvereinbarung mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Abweichend hiervon können Nutzungsverträge, für die eine kalenderjährliche Zahlungsweise vereinbart ist, mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden."
In Nr. 8 Buchstabe c wird hinter Satz 1 folgender Passus eingefügt:
"Eine über diese Zweckbestimmung hinausgehende Speicherung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen oder personenbeziehbaren Stamm- und Verbindungsdaten findet nicht statt. Statistische Auswertungen von Verbindungsdaten können bei Bedarf vorgenommen werden, solange sichergestellt ist, daß die zugrundeliegenden Daten so früh wie möglich anonymisiert werden und keinen Rückschluß auf die Personen zulassen, deren Verbindungsdaten für die Auswertung benutzt wurden."
Die Entschließung über den Vorschlag zur Einberufung einer Mitgliederversammlung zur Änderung der Satzung wurde vertragt.
Zu weiteren Tagesordnungspunkten gab es keine Wortmeldungen.
Die Vorstandssitzung wurde um 21:23 Uhr geschlossen.
Gez. [Joachim Breu]
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